Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern bzw. verweigern!

Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern bzw. verweigern!

Rechte bei der vorzeitigen Ablösung von Immobilien­krediten. Die Vorfälligkeitsentschädigung!

Nach einem Urteil des Landgerichts Darmstadt muss der Verbraucher die Vorfälligkeitsentschädigung nicht zahlen (Az. 13 O 6/22 Urteil vom 14. Juni 2022 ). Grund ist, dass die Bank die Berechnungsmethode für die Vorfälligkeitsentschädigung nicht korrekt dargestellt hat. Das OLG Frankfurt hat schon klargestellt, dass die Bank ihren Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung verliert, wenn sie die Berechnungsmethode nicht ordnungsgemäß darstellt (Az.: 17 U 810/19, Urteil vom 1. Juli 2021 ). Der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde der Bank gegen das Urteil zurückgewiesen, so dass die Entscheidung des OLG Frankfurt rechtskräftig ist (Az. XI ZR 320/20).

Kreditnehmer haben gegebenenfalls das Recht, ihr Immobiliendarlehen bereits vor Ablauf der Zins­bindung zurück­zuzahlen. Der wichtigste Grund für eine vorzeitige Kredit­ablösung ist zum Beispiel der Verkauf des Hauses oder der Wohnung. Die Bank will regelmäßig für die vorzeitige Kündigung des Darlehensvertrages einen Ausgleich verlangen, die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Das Gleiche gilt, wenn der Kreditnehmer ein vertraglich vereinbartes Darlehen gar nicht erst abnimmt. Die Höhe der dann verlangten Vorfälligkeits­entschä­digung hängt vom Zins­satz ab, den eine Bank für ihre Ersatz­anlage zugrunde legt. Je nied­riger der Zins­satz, desto höher die Entschädigung. Nach der Recht­sprechung muss die Bank die Berechnungsmethode klar und für den Kreditnehmer verständlich erläutern“, so Rechtsanwalt Ralf Buerger auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hat sie dies nicht, verliert die Bank ihren Anspruch auf Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung.

In Bezug auf Darlehensverträgen, die seit dem 21. März 2016 geschlossen wurden, müssen Banken den Kreditnehmer über die Berechnungsmethode für eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung aufklären. Wird diese Aufklärung unterlassen oder erfolgt diese nicht ordnungsgemäß, verliert die Bank gemäß § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB ihren Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung.

„Bei Darlehensverträgen, die seit dem 21. März 2016 geschlossen wurden, kann daher geprüft werden, ob die Bank richtig aueinen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung hat. Zu Unrecht gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen können zurückgezahlt werden“, so Rechtsanwalt Buerger.

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