Exodus Coin GmbH / Stelios Tsitsilas: BaFin ordnet unverzügliche Einstellung des Einlagengeschäfts an

Stelios Tsitsilas aus Bergisch Gladbach muss das unter der Firma Exodus Coin betriebene Einlagengeschäft sofort einstellen und unverzüglich abwickeln. Das hat ihm die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin mit Bescheid vom 21. Juni 2019 aufgegeben.

Nach Angaben der BaFin nahm Stelios Tsitsilas gemeinsam mit einer weiteren Person unter der Firma Exodus Coin GmbH (exodus-coin.org), Horb am Neckar, die nicht im Handelsregister eingetragen ist, Gelder interessierter Anleger auf der Grundlage eines „Exodus-Coin Investorenvertrags“ entgegen und versprach die unbedingte Rückzahlung. Damit habe er das Einlagengeschäft ohne die dafür erforderliche Erlaubnis des BaFin betrieben.

Die bislang angenommenen Gelder müssen nun vollständig an die Geldgeber zurückgezahlt werden. Der BaFin-Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

„Sollte es bei der Rückzahlung der Gelder zu Verzögerungen oder anderen Schwierigkeiten kommen, sollte Betroffene umgehend rechtlichen Rat suchen, damit ihr Geld nicht verloren ist“, sagt Rechtsanwalt Ralf Buerger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Hagen.

Hier geht es zur Original-Meldung der BaFin.

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