EN Storage GmbH: Insolvenzverwalter fordert Auszahlungen von den Anlegern zurück

Das Kapitel EN Storage GmbH können die geschädigten Anleger immer noch nicht schließen. Neben den erlittenen finanziellen Verlusten können nun auch noch Forderungen des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung der erhaltenen Auszahlungen auf sie zukommen.

Es ist gar nicht so lange her, da wurde die EN Storage GmbH noch groß gefeiert und die Anleger vertrauten dem aufstrebenden Unternehmen gerne ihr Geld an. Doch auf die Euphorie folgte der freie Fall. Das Unternehmen ist insolvent, den beiden Geschäftsführern wird der Prozess gemacht und die Datenspeicher, in die die Anleger vermeintlich ihr Geld investiert haben, sind zum großen Teil überhaupt nicht vorhanden. Die Anleger wurden betrogen und müssen nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Sie sind offenbar Opfer eines klassischen Schneeballsystems geworden, in dem die anfänglichen Auszahlungen nur aus den Geldern neu geworbener Anleger und nicht aus tatsächlichen Gewinnen gespeist wurden. Und genau das könnte die Anleger nun erneut treffen. Haben sie anfangs noch Auszahlungen erhalten, müssen sie jetzt damit rechnen, dass der Insolvenzverwalter diese Zahlungen zurückfordert, da den Auszahlungen keine erwirtschafteten Erträge der EN Storage GmbH gegenüberstehen und daher nach Ansicht des Insolvenzverwalters überhaupt nicht hätten geleistet werden dürfen.

Rechtsanwalt Ralf Buerger vertritt bereits zahlreiche geschädigte EN Storage Anleger. „Auf eine Aufforderung des Insolvenzverwalters zur Rückzahlung der erhaltenen Auszahlungen sollte auf jeden Fall reagiert werden, da ansonsten eine Zahlungsklage droht. Das heißt nicht, dass der Zahlungsaufforderung sofort nachgekommen werden muss. Zunächst kann geprüft werden, ob die Forderung des Insolvenzverwalters überhaupt rechtmäßig ist“, erklärt der erfahrene Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Hagen.

Durch Rückforderungen des Insolvenzverwalters wird die Situation für die Anleger immer verfahrener, da sie im Insolvenzverfahren ohnehin schon mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen müssen. Unabhängig vom Insolvenzverfahren können Schadensersatzansprüche der Anleger geprüft werden. Die Forderungen können sich u.a.  gegen die Vermittler richten, die die Anleger über die bestehenden Risiken hätten aufklären müssen. Aus vielen Gesprächen mit seinen Mandanten weiß Rechtsanwalt Buerger, dass diese Aufklärung vielfach ausgeblieben ist und die Anleger über ihr Totalverlust-Risiko im Unklaren gelassen wurden. „Die Verletzung der Informationspflichten ist der erfolgversprechende Ansatzpunkt für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen“, so Rechtsanwalt Buerger.

Mehr Informationen: http://www.anwalt4you.net/en-storage-gmbh

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