Die Bundeanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Deutscher Fondsanlegerschutz NovaCelo (UG), Hamburg, mit Bescheid vom 19. Juni 2018 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagen- sowie Kreditgeschäft umgehend abzuwickeln. In der Konsequenz muss das Unternehmen jetzt alle betroffenen Anleger kontaktieren und bereits abgeschlossene Verträge und Transaktionen rückabwickeln. Anleger müssen dabei so gestellt werden, dass ihnen durch ihre Beteiligung an einer nicht genehmigungsfähigen Anlage keinerlei Nachteile entstehen.
Die Deutscher Fondsanlegerschutz NovaCelo (UG) nahm auf der Grundlage von „Darlehensverträgen“ unbedingt rückzahlbare Gelder an und gewährte Dritten Darlehen. Hierdurch betreibt sie das Einlagen- und Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Sie ist dazu verpflichtet, die Anlegergelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen.
Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig. Das Unternehmen kann noch Rechtsmittel einlegen.
Rechtsanwalt Buerger aus Hagen ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Er steht Kunden der Deutscher Fondsanlegerschutz NovaCelo (UG) gern als Ratgeber zur Verfügung: "Im aktuellen Fall müssen Anleger konkret auf ihre Rechten bestehen, auch Zinsen müssen berechnet werden, unter Umständen sogar ein Schadensersatz, weil das bei der Deutscher Fondsanlegerschutz NovaCelo (UG) geparkte Vermögen besser hätte angelegt werden können!"
Hier die Mitteilung der Bafin im Original lesen: