Deutsche Lichtmiete

Deutsche Lichtmiete

Die Deutsche Lichtmiete gerät mit Ihren Anlageprodukten in Schieflage - Rechtsanwalt Ralf Buerger steht als Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht zur Verfügung. Hier eine Zusammenstellung des aktuellen Status:

 

Die Deutsche Lichtmiete war noch vor wenigen Monaten ein Paradebeispiel für innovatives Unternehmertum im Hohen Norden. Nun ist der Katzenjammer rund um Oldenburg groß, denn die Staatsanwaltschaft interessiert sich sehr für den tiefen Fall der kreativen Vorzeigefirma: Bis zu 200 Millionen Euro soll die Deutsche Lichtmiete in Form von Inhaberschuldverschreibungen an den Anleger gebracht – aktiv unterstützt von zig Vermittlern, die ebenso hoch provisionierte wie risikoträchtige Energie  Effizienz-Anlagen empfohlen hatten. Es geht um Teilschuldverschreibungen, die als festverzinsliche Wertpapiere -  Inhaberteilschuldverschreibung ohne Nachrangklauseln -  – am Markt positioniert und börslich gehandelt wurden, bzw. werden.

LED statt Stromfresser

Die Deutsche Lichtmiete organisierte den Erwerb, den Handel und die Vermietung von technischen Einrichtungen im Beleuchtungsbereich – vornehmlich energiesparende LED-Anlagen, die stromfressende Beleuchtungssysteme ersetzen sollten.

Bis zu 200 Millionen Schaden

Zur Finanzierung des Geschäftsmodells wurde Geld von Investoren eingesammelt. Die Rede ist von bis zu 200 Millionen Euro, die noch heute in sogenannten Direktinvestments stecken. Dabei profitieren Anleger von den Mieten der Anlagen. Nach Ablauf der fest vereinbarten Mietzeit erwerben die Gesellschaften ihre Produkte von den Anlegern zu einem vorab fest vereinbarten Kaufpreis zurück, wobei den Anlegern eine jährliche Rendite von über 5% zugesagt wurde.

 

 

Die  vier verschiedenen Inhaberschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 140 Mio. Euro haben verschiedene Endfälligkeiten von 2023 bis 2027, die Zinsen sollten mit 5 bis 6 % berechnet werden.
Die Kurseinbrüche erreichten mit einer Razzia der Staatsanwaltschaft Oldenburg einen derzeitigen Höhepunkt und es ist nicht damit zu rechnen, dass sich das Kurs nachhaltig beruhigen und auf anlegerfreundliche Werte zurückehren wird. Rechtsanwalt Bürger aus Hagen: „Das wäre nicht marktentsprechend, es sei denn, dass Unternehmen kann die volle Liquidität, das Vorhandensein der Anlagen und die völlige Unschuld der Unternehmensleitung nachweisen.

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg – Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen – führte gemeinsam mit der Zentralen Kriminalinspektion Oldenburg ein Ermittlungsverfahren gegen vier Verantwortliche der Unternehmensgruppe durch und untersuchte Firmenräumlichkeiten und Privatwohnungen.

"Es besteht der Anfangsverdacht, die Beschuldigten hätten zu einem bislang nicht bekannten Zeitpunkt, möglicherweise während des Laufs der Direktinvestitionsprogramme, erkannt, dass das von ihnen betriebene Investorenmodell nicht tragfähig und ungeeignet war, um die Bezahlung der fälligen und künftig fälligen Forderungen der Anleger aus den Einnahmen der vermieteten technischen Einrichtungen zu generieren. Gleichwohl sollen sie von 2018 bis 2021 weiteres Kapital von Investoren durch die Platzierung von Inhaber-Schuldverschreibungen (Unternehmensanleihen) in einer Gesamthöhe von über 100 Millionen Euro eingeworben haben",  so der Text der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft.

Buerger: „Also das klassische Schneeballsystem!“ Dem Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht fallen die Parallelen zum Fall EN Storage auf: Auch bei der Deutschen Lichtmiete werden die Vermittler die wichtigsten Ansprechpartner für Schadenersatzansprüche sein!

Ob die für die Bilanzen verantwortliche Rechnungsprüfungsgesellschaft  FTSP FRISIA-TREUHAND Schmädeke GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft zur Verantwortung gezogen werden kann, wie es aktuell schon einige vermittlerfreundlicher „Anlegerkanzleien“ propagieren, bezweifelt der erfahrene Jurist, der in Sachen EN Storage Schadenersatz für Anleger herausholen konnte: „Zumindest sollte man sich diesen Weg nicht verbauen und vor allem nicht kostenpflichtigen Interessengemeinschaften beitreten, die expliziert NICHT gegen Vermittler vorgehen werden!“

Sollte sich der Anfangsverdacht der Staatsanwaltschaft bestätigen und die vier Verdächtigen verantwortlich für das Schneeballsystem sein, dann hätte man nahzu perfekte Anspruchsgegner. Allerdings zeigt die Erfahrung aus ähnlichen Fällen aus der Vergangenheit, dass dieser Personenkreis nicht mehr offiziell über die Mittel verfügt, um Schadenersatz zu leisten. Also bleiben eigentlich nur die Vermittler.

Die Anlagen der Deutschen Lichtmiete sind zu seinem großen Teil von Vermittlern an den Mann gebracht worden. Auf diesen Vertriebsweg war die Anlage ausgelegt, da jedem Vermittler hohe Provisionsgebühren gezahlt werden konnten. In künftigen Verfahren wird unsere Kanzlei versuchen, den Vermittlungsargumenten die "fehlende Plausibilität" nachzuweisen. Heißt: Gab es niemals und zu keinem Zeitpunkt Gründe, die Anlage "besser nicht" zu kaufen, bzw. NICHT zu verkaufen? Liegen solche Gründe vor und ein Hinweis darauf unterblieb seitens des Vermittlers, dann spricht man von einem Beratungsversäumnis, bzw. von der klassischen Falschberatung. Diese löst einen Schadenersatzanspruch aus.

Rechtsanwalt Buerger steht als Ansprechpartner zum Fall Deutsche Lichtmiete zur Verfügung.
nein