Die Wohnwelt Landstuhl GmbH mit Sitz in Landstuhl muss ihr Einlagengeschäft sofort einstellen und unverzüglich abwickeln. Das hat die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin ihr mit Bescheid vom 17. Januar 2019 aufgegeben. Die Wohnwelt Landstuhl GmbH nimmt auf der Grundlage von Darlehensverträgen Gelder entgegen, deren unbedingte Rückzahlung sie verspricht. Damit betreibt die Wohnwelt Landstuhl GmbH das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Rechtsanwalt Ralf Buerger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: „Sollte es bei der Rückzahlung der Gelder zu Verzögerungen oder anderen Schwierigkeiten kommen, sollten Betroffene rechtlichen Rat suchen.
Zur Originalmeldung der BaFin.