BaFin: Maxim Schulz muss Einlagen- und Kreditgeschäft sofort einstellen

Herr Maxim Schulz, Aalen, muss sein Einlagen- und Kreditgeschäft sofort einstellen. Das hat die BaFin mit Bescheid vom 23. Mai 2019 angeordnet.

Nach Angaben der Finanzdienstleistungsaufsicht hat Maxim Schulz Gelder darlehensweise entgegengenommen und damit Gelddarlehen an Dritte gewährt. Damit habe er das Einlagen- und Kreditgeschäft betrieben, ohne im Besitz der erforderlichen Erlaubnis der BaFin zu sein.

Der BaFin-Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

„Nach dem Bescheid muss Maxim Schulz die Gelder an die Darlehensgeber zurückzahlen. Sollte es dabei zu Verzögerungen oder Schwierigkeiten kommen, sollte betroffene Verbraucher rechtliche Schritte einlegen, bevor ihr Geld möglicherweise verloren ist“, sagt Rechtsanwalt Ralf Buerger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Hagen.

Hier geht es zur Originalmeldung der BaFin.

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