Die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat der ImmoAnlageKonzept GmbH, mit Sitz in Neustadt b. Coburg, mit Bescheid vom 3. April 2019 die unverzügliche Abwicklung ihres Einlagengeschäfts aufgegeben.
Die ImmoAnlageKonzept GmbH habe von Immobiliensuchenden Geld mit dem Versprechen der Rückzahlung bzw. Weiterleitung als Kaufpreiszahlung angenommen. Damit habe sie nach Angaben der BaFin das Einlagengeschäft betrieben, ohne die erforderliche Erlaubnis dafür zu haben.
Die ImmoAnlageKonzept GmbH muss die angenommenen Gelder nun unverzüglich per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückzahlen.
„Sollte es bei der Rückzahlung zu Verzögerungen kommen oder die Zahlungen ausbleiben, sollten Betroffene umgehend ihre rechtlichen Möglichkeiten nutzen, damit ihr Geld nicht verloren ist“, so Rechtsanwalt Ralf Buerger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Hagen.