BaFin: Hans Joachim Ullrich muss Gelder an seine Kunden zurückzahlen

Die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat Herrn Hans Joachim Ullrich, Brannenburg, mit Bescheid vom 17. Oktober 2018 aufgegeben, das Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Nach Angaben der BaFin nahm Ullrich Gelder seiner Kunden unter anderem auf der Grundlage „Privater Darlehensverträge“ entgegen und versprach die unbedingte Rückzahlung dieser Gelder. Dadurch habe er gewerbsmäßig das Einlagengeschäft betrieben ohne die erforderliche Erlaubnis des BaFin dafür zu besitzen. Er ist nun verpflichtet, die angenommenen Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Rechtsanwalt Ralf Buerger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: „Sollte es bei der Rückzahlung zu Verzögerungen kommen oder die Zahlungen ausbleiben, sollten Betroffene unverzüglich ihre Rechte geltend machen, damit ihr Geld nicht verloren ist.“

Hier geht es zur Meldung der BaFin.

 

Autor: