Bafin: Geno-Vorsorge eG muss Investmentgeschäft einstellen und abwickeln

Die Geno-Vorsorge eG muss ihr ohne Erlaubnis betriebenes Investmentgeschäft sofort einstellen und abwickeln. Das hat ihr die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin mit Bescheid vom 10. April 2019 aufgegeben.

Nach Angaben der BaFin warb die Geno-Vorsorge eG von ihren Mitgliedern Kapital ein und investierte es zu deren Nutzen, ohne dabei einen genossenschaftlichen Förderzweck zu verfolgen. Damit habe sie durch kollektive Vermögensverwaltung das Investmentgeschäft betrieben, ohne über die erforderliche Erlaubnis oder Registrierung nach dem Kapitalanlagegesetzbuch zu verfügen.

Nach dem BaFin-Bescheid muss die Genossenschaft ihr Investmentgeschäft unverzüglich abwickeln. Sollte es bei der der Rückzahlung der Gelder zu Schwierigkeiten kommen, sollten die Mitglieder der Geno-Vorsorge eG umgehend rechtliche Schritte einleiten“, so Rechtsanwalt Ralf Buerger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Hagen.

Hier geht es zur Originalmeldung der BaFin

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