BaFin: Fair Pfand Deutschland GmbH muss Kreditgeschäft einstellen

Die „Fair Pfand Deutschland GmbH“ mit Sitz in Mannheim muss ihr Kreditgeschäft einstellen. Das hat ihr die Finanzaufsicht BaFin mit Bescheid vom 5. September 2018 aufgegeben.

Nach Angaben der BaFin gewährte die „Fair Pfand Deutschland GmbH“ Darlehen gegen die Verpfändung ganzer Waren- und Maschinenlager oder von Eigentümergrundschuldbriefen. Hiermit habe sie das Kreditgeschäft betrieben ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu haben. Auch auf die Ausnahmeregelung für Pfandleiher könne sich das Unternehmen nicht berufen. Pfandleiher dürfen das Kreditgeschäft ohne Erlaubnis der BaFin nur gegen Faustpfand an beweglichen Sachen im Rahmen ihrer eigenen Lagerkapazitäten betreiben. Hierunter fallen weder fremde Waren- und Maschinenlager noch Eigentümergrundschuldbriefe, da diese kein geeignetes Pfandobjekt sind.

Nach der Anordnung der BaFin muss die „Fair Pfand Deutschland GmbH“ ihr Kreditgeschäft einstellen und darf keine weiteren Darlehensverträge außerhalb des Pfandleihprivilegs mehr abschließen. Ebenso darf sie keine Auszahlungen auf solche bereits bestehende Verträge vornehmen oder die Verträge verlängern. :

Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Rechtsanwalt Ralf Buerger ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: „Sollten die Kunden Probleme mit der „Fair Pfand Deutschland GmbH“ bekommen, sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.“

Hier geht es zur Originalmeldung der BaFin.

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