Autark Invest AG / Autark Group AG

Autark Invest AG
Die Autark Invest AG mit Sitz in Liechtenstein wurde im März 2017 von der Autark Group AG mit Sitz in Berlin übernommen. Zu der Autark-Gruppe gehört ein Geflecht von mehreren Firmen. In Form von Nachrangdarlehen sollen etwa 3600 Anleger bei der Autark Invest AG investiert haben. Das Volumen soll insgesamt bei c. 135 Millionen Euro liegen, von denen mindestens 30 Millionen bereits geflossen sein sollen. Der restliche Betrag müsste noch in Raten eingezahlt werden. Die Investition sollte den Anlegern mit einem Zinssatz von jährlich bis zu 7,5 Prozent versüßt werden.

Allerdings erscheinen die Geschäfte der Autark Invest alles andere als seriös. Die Stiftung Warentest warnt Anleger davor, weitere Raten einzuzahlen. Die Staatsanwaltschaft soll nicht nur in Deutschland im Umfeld der Autark-Gruppe, sondern auch in Liechtenstein ermitteln. Es soll um Vorerhebungen gegen Verantwortliche der Autark Invest AG „wegen des Verdachts der Verbrechen der Untreue und der Geldwäscherei“ gehen. Da passt es ins Bild, dass eine ganze Reihe von Anlegern von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch gemacht haben. Die Rückzahlungen bleiben aber offenbar aus.

Denn die Geschäfte der Autark-Gruppe laufen bei weitem nicht so blendend, wie es den Anlegern vorgegaukelt wird. So wurde über die Autark Digital GmbH, die gerne als Beispiel für eine positive Geschäftsentwicklung angeführt wurde, Ende 2016 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.

Autark Invest AG - Rechtliche Möglichkeiten

Bei den Anlegern dürften die Alarmglocken laut und deutlich schrillen. Verständlich, wenn sie so schnell wie möglich wieder an ihr Geld kommen wollen. Wenn trotz Kündigung des Vertrags das Geld nicht zurückgezahlt wird, haben die Anleger noch weitere rechtliche Möglichkeiten. Eine Option ist das Erreichen eines vollstreckbaren Titels, die zweite Möglichkeit ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Hier kommen nicht nur die Unternehmensverantwortlichen als Anspruchsgegner in Betracht, sondern auch die Vermittler der Nachrangdarlehen. Häufig sind Forderungen sogar der erfolgversprechendere Weg. Denn sie haben gegenüber den Anlegern eine Informationspflicht und müssen z.B. über die bestehenden Risiken aufklären. Gerade bei Nachrangdarlehen sind die Risiken hoch, denn im Insolvenzfall droht den Anlegern der Totalverlust, da ihre Ansprüche nachrangig, d.h. nach den Forderungen aller anderen Gläubiger befriedigt werden.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hat sich Rechtsanwalt Ralf Buerger u.a. auf Schadensfälle bei Nachrangdarlehen spezialisiert. Zu einer kostenlosen Ersteinschätzung können Autark-Anleger unverbindlich Kontakt aufnehmen.

Sie haben Interesse an weiteren Informationen? Rechtsanwalt Ralf Buerger steht gern als Ansprechpartner zur Thematik Autark Invest AG  zur Verfügung.

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