EN Storage GmbH - Anleger müssen handeln

Keine guten Nachrichten für Anleger: Die EN Storage GmbH hat ihre Geldgeber über die Zahlungsunfähigkeit informiert! 2014 sorgte die EN Storage GmbH aus Herrenberg bei Anlegern für besorgte Gesichter: Geschlossene Verträge mussten auf Anweisung der Bafin rückabgewickelt werden. Die  Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte das Finanzmarktprodukt als unerlaubtes Einlagengeschäft eingestuft und aus diesem Grunde die Rückabwicklung der Verträge angeordnet. Bereits Ende 2015 ging die Gesellschaft mit einen neuen Anleihe-Produkt an den Markt:  Eine Inhaber-Teilschuldverschreibung (ISIN DE000A161YYO / WKN A161YY) über nominal 15 Millionen Euro sollte über drei Jahre 7 % Zinsen erwirtschaften. "Ein gutes Geschäft in Zeiten niedriger Sparzinsen!" findet dann auch Rechtsanwalt Ralf Buerger aus Hagen, warnt aber eindringlich vor Risiken, die mit Inhaberteilschuldverschreibungen einhergehen und in der Kapitalanlageberatung meist wenig zur Sprache kommen.

Nun steht die Staatsanwaltschaft vor der Tür: Am 23.02.2017 wurden die Geschäftsräume der Gesellschaft durchsucht. Die Geschäftsführung der EN Storage GmbH steht unter Betrugsverdacht Buerger: „Im Internet liest man, dass das Unternehmen die eigenen Zahlen frisiert haben soll". Direkte Folge der aktuellen Entwicklung ist nun die Anmeldung der Zahlungsunfähigkeit. Darüber wurden die Anleger Ende Februar informiert.

Ralf Buerger ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und seit Jahren auf die Schadensrekonstruierung für Mandanten nach der Insolvenz von finanzierten Projekten fokussiert. Die Kanzlei kümmert sich um alle jetzt notwendigen Schritte, meldet Forderungen zur Insolvenztabelle an und prüft Schadensersatzansprüche gegen alle am Verfahren beteiligten Personen. Buerger: "Dabei nehmen wir Prospektverantwortliche wie die Geschäftsführer sowie Herausgeber und Anlagevermittler ins Visier, aber auch alle, die z.B. durch die Präsentation falscher Zahlen mitverantwortlich für diesen drohenden Totalausfall geworden sind!" Sollte es zu so genannten Arresten und damit zur Sicherstellung von Vermögen kommen, wird die Fachanwaltskanzlei "Buerger" auch hier die Interessen der Mandanten kompetent und engagiert vertreten.

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