Douglas verlagert Firmenzentrale. Von der Maßnahme betroffene Arbeitnehmer sollten jetzt ihre Rechte prüfen lassen!

Wie am Montag, den 16.02.2016 bekannt wurde, verlagert die international tätige Douglas Holding AG (bekannt u.a. für die gleichnamige Parfümeriekette) ihren Firmensitz von Hagen nach Düsseldorf. Von den derzeit ca. 800 Beschäftigten am Standort Hagen sollen künftig nur noch ca. 400 Mitarbeiter tätig sein. Die Hälfte der Mitarbeiter ist demnach durch den Umzug betroffen, sei es durch Verlagerung des Arbeitsplatzes oder - im schlimmsten Fall - durch einen Wegfall des Arbeitsplatzes und einer damit einhergehenden Kündigung / Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Die ersten Mitarbeiter haben die Kündigung bereits erhalten.

Laut einem Zeitungsbericht hat die Unternehmensleitung für die vom Stellenabbau betroffenen Mitarbeiter zwar ein „individuell zugeschnittenes Abfindungsprogramm“ zugesichert, die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wirft jedoch viele Einzelfragen auf.

Wurde im Rahmen der betriebsbedingten Kündigung die Sozialauswahl korrekt durchgeführt? Entspricht die Kündigung den formellen Anforderungen? Wurden die Kündigungsfristen eingehalten?

Sofern das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden soll, geht es um die Frage der Kündigungsfristen, die Höhe der Abfindung, eine etwaige Turboprämie.
Welche Rechtsfolgen hat eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Nichteinhaltung der Kündigungsfristen?
Wie reagiert die Bundesagentur für Arbeit auf eine entsprechende Vereinbarung? Welche Auswirkungen kann eine derartige Vereinbarung auf das Arbeitslosengeld haben?
Der Grund für Aufhebungsverträge ist regelmäßig der Wunsch des Arbeitgebers einen langwierigen Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht zu vermeiden. Eine Sozialauswahl soll nicht erfolgen (z. B. sind langjährige und ältere Arbeitnehmer, Arbeitnehmer mit Familie im Rahmen des Kündigungsschutzes schlechter kündbar). Im Gegensatz zur Kündigung muss beim Aufhebungsvertrag ein Grund für die Kündigung nicht angegeben werden. Außerdem müssen vertragliche oder gesetzlich geregelte Kündigungsfristen nicht beachtet werden, da der Zeitpunkt der Beendigung unter Umständen frei gewählt wird.

Einige Mitarbeiter haben bereits Änderungsvereinbarungen erhalten.

Welche Rechte bestehen, wenn der Arbeitsplatz verlagert werden soll? Welche Auswirkungen haben die Änderungen auf das Arbeitsverhältnis? Bringt die Änderungsvereinbarung auch Nachteile?

Alle diese Fragen bedürfen einer detaillierten, rechtlichen Beurteilung.
Rechtsanwalt Ralf Buerger, zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht rät daher: Lassen sie sich im Hinblick auf alle rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Umzug der Firmenzentrale der Fa. Douglas qualifiziert von einem Fachanwalt beraten!